Vorsorge im Umweltbereich – ethische Anforderungen an die Regulierung

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Die Entwicklung des so genannten Genome Editing – d. h. neuer Verfahren, die punktuelle Eingriffe ins Erbgut ermöglichen – schreitet rasch voran. Für Anwendungen im Bereich der Umwelt berufen sich die zuständigen Behörden auf das umweltrechtliche Vorsorgeprinzip. Sie halten deshalb die strengen rechtlichen Anforderungen, wie sie für die Gentechnik gelten, auch bei diesen neuen biotechnologischen Verfahren derzeit für gerechtfertigt. Andere kritisieren, das Vorsorgeprinzip schränke Forschung und Entwicklung unzulässig ein.

Die Eidgenössische Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich (EKAH) kommt in ihrem Bericht zum Schluss, dass der Vorsorgegedanke (precautionary approach) ethisch begründet ist und deshalb rechtlich konsequent gestärkt und umgesetzt werden muss. 

Quelle
Medienmitteilungen News Admin.ch

Referenzpublikation
EKAH-Bericht «Vorsorge im Umweltbereich – Ethische Anforderungen an die Regulierung neuer Biotechnologien»

Siehe auch
Das Vorsorgeprinzip im Cartagena Protokoll der Konvention über die Biologische Vielfalt (CBD)