Neue gentechnische Verfahren: Bundesrat prüft Anpassung der rechtlichen Regelung

Nouvelles technologies génétiques: le Conseil fédéral examine une adaptation de la législation

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. November 2018 die neusten Entwicklungen in der Biotechnologie behandelt, welche Änderungen des Genoms anstreben. Dabei hat er die Zielsetzung vorgegeben: Im Gentechnikrecht sollen die Risiken für Menschen, Tiere und Umwelt nach Kategorien eingestuft werden.

Die Biotechnologie hat sich seit Inkrafttreten des Gentechnikgesetzes im Jahr 2004 rasant weiterentwickelt, einerseits dank neuer naturwissenschaftlicher Erkenntnisse über die Funktionalität einzelner Gene und über das Genom, andererseits dank technologischer Entwicklungen. Bisher konnten nur vollständige Gene in einen anderen Organismus transferiert werden. Mit den neuen gentechnischen Verfahren können technische Eingriffe an einer oder mehreren Stellen mit unterschiedlicher Grösse im Genom des Zielorganismus durchgeführt werden. So gibt es heute neue Methoden und Technologien – etwa die so genannte Genschere wie zum Beispiel CRISPR/Cas –, mit denen das Genom eines Organismus einfacher verändert werden kann. Das klassifiziert sie in technischer und rechtlicher Hinsicht zwar grundsätzlich als gentechnische Verfahren. Es ist aber unklar, ob die so hergestellten Produkte entsprechend der heutigen Gesetzgebung als gentechnisch veränderte Organismen gelten oder nicht. Am Vorsorgeprinzip wird festgehalten.

Quelle
Medienmitteilungen des Bundesrats (Deutsch)

Communiqués du Conseil fédéral (français)